Erhaltungsmaßnahmen
Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Teichfledermaus
Um Beeinträchtigungen der Teichfledermaus durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Landwirtschaft
- Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit kleinen Parzellen, Wassergräben, Hecken und Feldgehölzen, die einen großen Insektenreichtum bieten und zur Orientierung dienen
- Erhaltung/Entwicklung von blüten- und insektenreichem Grünland und Wiesen in Gewässernähe als Jagdgebiete
- Reduktion von Düngereinsatz entlang von Gewässern zur Erhaltung der Nahrungsvielfalt
Forstwirtschaft
- Erhaltung von gewässernahen Höhlenbäumen als Männchen-, Paarungs- bzw. Tagesquartiere der Teichfledermaus
- Erhaltung/Entwicklung naturnaher bzw. natürlicher Waldränder und Gehölzstreifen als Jagdgebiete und Flugrouten
Fischereiwirtschaft
- Anlage von Schönteichen (ohne Fischbesatz) zusätzlich zu den Fischteichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage in Jagdgebieten
- Niedriger Fischbesatz von Stillgewässern mit fischereiwirtschaftlicher Nutzung, um eine ausreichende Insektendichte zu erhalten
- Anlage von Uferrandstreifen
Sonstige Maßnahmen
- Schutz (keine Renovierung/Sanierung während der Wochenstubenzeit, keine Zerstörung der Einflugöffnungen und Hangplätze) bzw. Neuschaffung von Quartieren (vgl. Dietz & Weber 2000)
- Schutz der Kolonien durch Verzicht auf giftige Holzschutzmittel bei Gebäudesanierungen
- Akzeptanzsteigerung bestehender Fledermausvorkommen in der Bevölkerung durch Quartierbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit durch Fledermaussachverständige
- Schutz von Winterquartieren vor Störungen im Winter, Sicherung z.B. durch Fledermausgitter
Lesen Sie mehr über die Erhaltung eines bedeutenden Winterquartiers und über die Schutzziele eines, als NATURA-2000 Gebiet ausgewiesenen Winterquartiers. - Erhaltung/Entwicklung von Lebensraumelementen wie Hecken und Feldgehölzen für den Erhalt/Entwicklung des Nahrungsangebotes und der Flugrouten
- Erhaltung bzw. Wiederherstellung von (naturnahen) Fließ- und Stillgewässern, insbesondere auch mit Waldanbindung, als Jagdgebiet
- Erhaltung/Entwicklung naturnaher Gewässer im Bereich von Wäldern zur Sicherung der Nahrungsgrundlage
- Erhaltung/Entwicklung von naturnahen bzw. natürlichen Gewässerrandstreifen als Jagdgebiet