Erhaltungsmaßnahmen
Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Haselmaus
Landwirtschaft
- Förderung und Erhaltung von Hecken und Knicks (Lebensraum und Verbund) (z.B. http://www.lebensraumkorridore.de)
- Verzicht auf Schnitt und Rodung von Waldrändern
Forstwirtschaft
- Schaffung lichter Strukturen im Wald zur Förderung einer gut ausgebildeten, artenreichen Strauchschicht
- Erhaltung, Förderung oder Wiedereinführung der Niederwald- oder Mittelwaldwirtschaft
- Naturnahe, artenreiche Waldrandgestaltung
- Belassen und Förderung von Höhlenbäumen
- Förderung von Arten wie Eibe, Faulbaum, Brombeere, Weißdorn, Hasel, Schlehe, Eberesche, Eichen, Hainbuche, Buche und Deutschem Geißblatt (weitere Angaben unter Juškaitis & Büchner 2010)
- Erhaltung und Förderung von Kronenschluss über Waldwegen
- Rückbau von Waldwegen die eine Breite aufweisen, die von Haselmäusen nicht überwunden werden kann. Anzustreben sind in Gebieten mit Haselmausvorkommen max. 20–30 lfd. m/ha Waldwege.
- Verzicht auf flächendeckende Befahrung mit großem Gerät
Allgemein gilt für bewirtschaftete Flächen
- Erhaltung und Entwicklung von Hecken und Saumelementen
- Aufbau artenreicher Waldränder
- Entwicklung von Waldbeständen unterschiedlicher Alterszusammensetzung
- Erhaltung und Entwicklung auch von Strauch- und Baumbeständen von nur geringer forstwirtschaftlicher Bedeutung
- Erhaltung und Entwicklung baumhöhlenreicher Waldbestände
- Entwicklung von Waldgebieten mit nur gering ausgebautem Wegenetz (max. 20–30 lfd. m / ha)
- Einschränkung der Energieholznutzung
Sonstige Maßnahmen
- Zusätzlich können vorübergehend als ergänzende technische Maßnahme in Wirtschaftswäldern zur Lebensraumerhaltung / -schaffung Nistkästen mit einer Einschlupföffnung von 25 mm Durchmesser angebracht werden