Erhaltungsmaßnahmen
Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Weißrandfledermaus
Um Beeinträchtigungen der Weißrandfledermaus durch landwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Landwirtschaft
- Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit kleinen Parzellen, breiten blütenreichen Säumen (Blühstreifen), Brachflächen, Hecken, Alleen, Streuobstwiesen und Feldgehölzen im Umfeld von Siedlungen, die ein größeres Insektenangebot bieten
- Minimierung des Einsatzes von Insektiziden und Herbiziden, v.a. auf den an Siedlungen angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, zur Sicherung der Nahrungsgrundlage und zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere
- Erhaltung und Förderung von Gewässern in der an Siedlungen angrenzenden Kulturlandschaft
Fischereiwirtschaft
- Erhaltung und Anlage von Flachwasserzonen in siedlungsnahen, bewirtschafteten Teichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage
- Erhaltung von Gehölzen an siedlungsnahen Teichdämmen und -ufern als Jagdgebiete
- Anlage von siedlungsnahen Schönteichen (ohne Fischbesatz) zusätzlich zu den Fischteichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage in Jagdgebieten der Weißrandfledermaus
- Förderung niedriger Besatzdichten in der Teichwirtschaft
Sonstige Maßnahmen
- Erhaltung/Neuschaffung von Quartieren in und an Gebäuden (vgl. Dietz & Weber 2000), auch an landwirtschaftlichen Gebäuden, mit engem Bezug zueinander (d.h. bis zu 1 km voneinander entfernt)
- Schutz der Kolonien durch Verwendung fledermausfreundlicher Holzschutzmittel bei Gebäudesanierungen.
Lesen Sie mehr zur Sanierung von Fledermausquartieren - Auffinden von Sommerquartieren und Sicherung derselben durch geeignete Steuerung von Baumaßnahmen und eine Betreuung der Quartiere sowie der Quartierbesitzer durch Fledermaussachverständige
- Erhaltung und Förderung naturnaher, breiter gehölzreicher Uferrandstreifen (mehr als 5 m) an Gewässern innerhalb und im Umfeld von Siedlungen (bis zu 1 km um die bebauten Bereiche in Orten mit größeren Winterquartieren und bis zu 1,5 km um Ortschaften mit Wochenstuben) als Jagdgebiet
- Förderung von Kleingewässern in Siedlungsbereichen z.B. Parkanlagen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes
- Erhaltung und Neuanlage von Hecken, Gehölzsäumen und Bäumen in Siedlungen (auch Einzelbäume zwischen Wohnblocks) und Siedlungsnähe als Jagdgebiete und verbindende Elemente von Teillebensräumen
- Minimierung des Einsatzes von Insektiziden in privaten und öffentlichen Grünanlagen in Siedlungen um das Insektenangebot zu erhalten bzw. zu steigern und Vergiftungen zu verhindern
- Erhaltung von Baumbeständen im Siedlungsbereich zur Optimierung der Jagdgebiete