Erhaltungsmaßnahmen
Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Rauhautfledermaus
Um Beeinträchtigungen der Rauhautfledermaus durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Landwirtschaft
- Erhaltung kleinparzelliger und insektenreicher Kulturlandschaften mit linienförmigen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Säumen und Baumreihen als Leitelemente für die Rauhautfledermaus
- Erhaltung/Förderung/Wiederherstellung von Feuchtwiesen und Kleingewässern in der Kulturlandschaft zur Steigerung des Insektenvorkommens
Forstwirtschaft
- Erhöhung/Verbesserung der Quartierdichte für die Rauhautfledermaus durch:
- Erhaltung von Spalten an Anwärterbäumen (mit z.B. Höhlen, abstehender Borke, Zwieselbildung, Rissbildung) und von schlechtwüchsigen Bäumen und Bäumen geringerer Wertigkeit) durch Stehenlassen solcher (rindengeschädigter) Bäume
- Erhaltung/Förderung von mindestens 10 geeigneten Quartierbäumen/ha in Gebieten mit zu geringem Quartierangebot im Bereich von Rauhautfledermausvorkommen
- Erhaltung aller bekannten Quartierbäume mit einer Schutzzone von einer Baumlänge, damit der Quartierbaum bei Einschlägen nicht versehentlich mitgerissen wird
- Förderung der Lebensraumqualität der Rauhautfledermaus durch:
- Erhöhung der Umtriebszeiten in ausgewählten Beständen (Buche >200 Jahre, Eiche > 300 Jahre)
- Einrichtung von Naturwaldparzellen (Herausnahme aus jeglicher Nutzung, mindestens 10 ha in bekannten Quartierkomplexen → 10 % aus der Nutzung nehmen); Nutzungsverzicht v.a. auch in Auenwäldern/Auenwaldabschnitten und Feuchtwäldern
- Verzicht auf oder zumindest Verringerung der Entwässerung in Wäldern (z.B. bestehende Entwässerungsgräben verschließen, Rücknahme von Drainagen, Ausweitung von Retentionsräumen)
- Erhaltung bzw. Wiederherstellung von naturnahen Fließ- und Stillgewässern mit naturnahen bzw. natürlichen Gewässerrandstreifen und Anbindung an Wälder als Jagdgebiete und wichtige Lebensräume zur Zugzeit
- Erhaltung/Förderung/Wiederherstellung von Auenwäldern (Entfichtung in Bachtälern) und Wiederanschluss von Altarmen
- Erhaltung/Wiederherstellung von Mooren zur Steigerung des Insektenvorkommens
- Erhaltung/Entwicklung von natürlichen bzw. naturnahen, stufenreichen Waldrändern mit einheimischen Pflanzenarten als Flugrouten bzw. Jagdgebiete
- Minimierung des Einsatzes von Insektiziden und Herbiziden in der Forstwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsgrundlage und zur Erhaltung der Gesundheit der Tiere
- Räumlicher Verbund von alten Laubwaldflächen als Jagdgebiete für die Rauhautfledermaus → Aufbau eines Waldverbundsystems (Meschede & Heller 2000)
Fischereiwirtschaft
- Erhaltung und Anlage von Flachwasserzonen in bewirtschafteten Teichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage der Rauhautfledermaus
- Erhaltung von Altbäumen an Teichdämmen und -ufern
- Anlage von Schönteichen (ohne Fischbesatz) zusätzlich zu den Fischteichen zur Verbesserung der Nahrungsgrundlage in Jagdgebieten der Rauhautfledermaus
- Förderung möglichst niedriger Besatzdichten in der Teichwirtschaft
Sonstige Maßnahmen
- Aufhängen von Fledermauskästen an Bäumen in Wäldern mit Gewässern bzw. in Gewässernähe als zusätzliches Quartierangebot während der Übergangszeit bis ausreichend natürliche Quartiere vorhanden sind
Nützliche Tipps zum Bau von Fledermauskästen. - Erhaltung und Schaffung von Spaltenquartieren (Holzverkleidungen, Fledermausbretter (vgl. Deschka 2007)) an landwirtschaftlichen Gebäuden sowie Jagdkanzeln und Gebäuden im Wald
- Schutz der Kolonien durch Verzicht auf giftige Holzschutzmittel bei Gebäudesanierungen
- Erhaltung/Entwicklung von Lebensraumelementen wie Hecken und Feldgehölzen, die das Nahrungsangebot für die Rauhautfledermaus verbessert und zusätzlich als Flugrouten genutzt werden können
- Vermeidung von Zerschneidung des Lebensraums und von Verkehrsopfern durch den Bau von Unterführungen, Grünbrücken etc. beim Bau von Straßen
- Berücksichtigung der Rauhautfledermäuse bei der Planung von Windkraftanlagen und gegebenenfalls zeitweise Abschaltung