Erhaltungsmaßnahmen
Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Mopsfledermaus
Um Beeinträchtigungen der Mopsfledermaus durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Landwirtschaft
- Erhaltung/Förderung kleinparzelliger und insektenreicher Kulturlandschaften mit linienförmigen Elementen wie Hecken, Feldgehölzen, Säumen und Baumreihen auch entlang von Flüssen als Flugrouten für die Mopsfledermaus
- Bereitstellung von Flächen entlang von Flugrouten mit krautigen Pflanzen, die für das Vorkommen vieler Nachtfalter günstig sind (z.B. Wegerich, Ampfer, Labkraut)
- Minimierung des Insektizid- und Herbizideinsatzes in der Landwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsgrundlage der Mopsfledermaus
- Erhaltung/Entwicklung artenreicher Mähwiesen, sogenannten extensivem Grünland, mit höchstens zweischüriger Mahd und Verzicht auf Insektizid-, Herbizid- und Düngereinsatz entlang von Flugrouten
Forstwirtschaft
- Naturnahe Waldwirtschaft mit Prozessschutz zur Erhaltung und Wiederherstellung von Misch- bzw. Laubwaldbeständen mit lichtem Unterwuchs und einem langfristig gesicherten Altersklassenmosaik (lange Umtriebszeiten) zur Sicherung ausreichender Quartiermöglichkeiten
- Erhöhung/Verbesserung der Quartierdichte für die Mopsfledermaus durch:
- Erhaltung und Förderung von Bäumen mit abstehender Borke als potenzielle Quartierbäume in der Zukunft zur langfristigen Verbesserung der Quartiersituation (Russo et al. 2007) (10-20 entsprechende Bäume ab 20-30 cm Stammdurchmesser pro Hektar Wald) (Boye & Meinig 2004)
- Erzeugung eines dauerhaften Angebotes an Starkholz mit abstehender Borke durch Verzicht auf die Nutzung von Bäumen mit minderer Holzqualität
- Erhaltung/Förderung von mindestens 10 geeigneten Quartierbäumen/ha in Defiziträumen
- Erhaltung aller bekannter Quartierbäume mit einer Schutzzone von einer Baumlänge, damit der Quartierbaum bei Einschlägen nicht versehentlich mitgerissen wird
- Einschlag nur im Winter und nur nach Kontrolle potenzieller Quartierbäume (in Wäldern mit Mopsfledermaus-Sommervorkommen)
- Förderung der Lebensraumqualität der Mopsfledermaus durch:
- Erhaltung/Entwicklung stufenreicher Wälder mit Strauchschicht und gestuften, naturnahen Waldrändern mit einheimischen Gewächsen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes
- Förderung schmetterlingsreicher Baumarten, insbesondere Stiel- und Traubeneiche und Weichhölzer, zur Verbesserung des Nahrungsangebotes
- Erhaltung/Förderung von Altholzinseln mit einem Flächenanteil von mindestens 15 % des Waldbestandes (Boye & Meinig 2004)
- Erhaltung und Schutz (Sicherung) bestehender großflächiger, zusammenhängender und unzerschnittener Waldgebiete als Jagdgebiete für die Mopsfledermaus → Aufbau eines Waldverbundsystems (Meschede & Heller 2000)
- Erhöhung der Umtriebszeiten in ausgewählten Beständen (Buche >200 Jahre, Eiche > 300 Jahre)
- Einrichtung von Naturwaldparzellen (Herausnahme aus jeglicher Nutzung, mindestens 10 ha in bekannten Quartierkomplexen → 10 % aus der Nutzung nehmen)
- Keine Kahlschläge und Abholzung von Unterwuchs in bekannten Jagdgebieten der Mopsfledermaus
- Erhaltung/Förderung von Auwäldern bzw. deren Renaturierung (am besten mit Kronenschluss über dem Fließgewässer) und Wiedervernässung von Altarmen als ideale Flugrouten für die Mopsfledermaus
- Verzicht auf jegliche Form der Entwässerung in Wäldern
- Verzicht auf jegliche Insekten-Bekämpfungsmaßnahme in Wäldern zur Verbesserung des Nahrungsangebotes
- Selektive Fällung (Einzelstammentnahme) in den Jagd- und Quartiergebieten über lange Zeiträume hinweg, um einen vollständigen Kronenschluss mit maximal kleinen Lücken zu gewährleisten
Lesen Sie mehr zu forstwirtschaftlichen Schutzmaßnahmen für die Mopsfledermaus bei Greenaway (2004).
Fischereiwirtschaft
- Erhaltung von Altbäumen an Teichdämmen und -ufern
- Erhaltung/Entwicklung naturnaher Gewässer im Bereich von Wäldern zur Sicherung der Nahrungsgrundlage
Sonstige Maßnahmen
- Wege (Fuß- und Wanderwege, Feldwege) im Offenland am besten beidseitig mit möglichst hohen Hecken bepflanzen und somit als Flugroute für die Mopsfledermaus nutzbar machen
- Wegbepflanzungen immer im Jahreswechsel wechselseitig zurückschneiden, damit die Flugroute erhalten bleibt
- Erhaltung/Förderung von Hecken, Feldgehölzen und Alleen in Kulturlandschaften zur Steigerung des Insektenreichtums durch Windberuhigung in diesen Gebieten
- Flussläufe mit möglichst beidseitigem, natürlichem Bewuchs als Flugroute fördern bzw. erhalten.
Lesen Sie mehr zur Förderung der Vernetzung von Waldgebieten als Überlebenshilfe für die Mopsfledermaus unter Greenaway (2004). - Schutz der Winterquartiere vor Störungen und Vandalismus durch ganzjährige Vergitterung der Eingänge (sommerliche Nutzung möglich)
- Einrichtung von Fahrradwegen in Eisenbahntunneln nur dann, wenn diese nachweislich nicht von Mopsfledermäusen als Quartier (Sommer-, Winter- oder Paarungsquartier) genutzt werden
- Ausweisung von Schutzgebieten (Mindestgröße 3.000 ha) in den Schwerpunktgebieten der Mopsfledermaus mit größeren, stabilen Populationen im südlichen Brandenburg (Fläming), in Thüringen (Altenburger Land, Helme-Unstrut-Niederung, Vorland des Thüringer Waldes), Bayern (Fichtelgebirge, Frankenwald, Südostoberbayern, Bayrischer Wald), Rheinland-Pfalz (Seitentäler der Mosel, Hunsrück) (Meschede & Heller 2000)
- Öffentlichkeitsarbeit zur Aufklärung der Hausbesitzer mit Gebäudequartieren der Mopsfledermaus, um deren Erhaltung zu fördern
- Anbringen von Hohlblocksteinen als Hangplatz zum Überwintern in Winterquartieren
- Erhaltung und Schaffung von Spaltenquartieren an (landwirtschaftlichen) Gebäuden (Holzverkleidungen, Fledermausbretter → gute Erfahrungen in Österreich südlich von Linz (vgl. Deschka 2006))
- Erhaltung/Förderung von Gebäudequartieren bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten (vgl. Dietz & Weber 2000)
- Verwendung fledermausfreundlicher Holzschutzmittel.
Lesen Sie mehr zur Sanierung von Fledermausquartieren und zu Initiativen zur Erhaltung, Optimierung, Neuschaffung von Quartieren für Fledermäuse. - Vermeidung von Zerschneidung des Lebensraums und von Verkehrsopfern durch den Bau z. B. von Unterführungen, Grünbrücken etc. beim Bau von Straßen
- Verzicht auf Straßenneubaumaßnahmen im Umkreis von 10 km um bekannte Wochenstubenquartiere (Boye & Meinig 2004)
- Vermeidung von Windkraftanlagen in Waldgebieten mit Mopsfledermausvorkommen