Erhaltungsmaßnahmen
Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population des Grauen Langohrs
Um Beeinträchtigungen des Grauen Langohrs durch land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung zu verhindern bzw. zu minimieren, werden folgende Maßnahmen empfohlen:
Landwirtschaft
- Erhaltung/Entwicklung kleinräumig gegliederter Kulturlandschaften mit kleinen Schlägen, breiten blütenreichen Säumen, Brachflächen, Hecken und Feldgehölzen, die einen großen Insektenreichtum bieten
- Bereitstellung von Flächen mit krautigen Pflanzen, die für das Vorkommen vieler Nachtfalter günstig sind (z.B. Wegerich, Ampfer, Labkraut)
- Bereitstellung von linearen Landschaftselementen als Leitelemente und zur besseren Vernetzung der Jagdgebiete mit den Siedlungsbereichen
- Aufrechterhaltung der Nutzung von Obstbaumgürteln und extensiv genutzten Streuobstwiesen (hochstämmige Bäume) im Umkreis von 5 km (Sachteleben et al. 2010) um die Wochenstube
- Erhaltung/Entwicklung artenreicher Mähwiesen, sog. extensivem Grünland mit höchstens zweischüriger Mahd und Verzicht auf Insektizid-, Herbizid- und Düngereinsatz im Umkreis von 5 km (Sachteleben et al. 2010) um die Wochenstube
- Minimierung des Insektizid- und Herbizideinsatzes in der Landwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsgrundlage des Grauen Langohrs
- Erhaltung/Entwicklung von Gebieten mit halboffenen Landschaftselementen und einer hohen Anzahl an Blütenpflanzen; die Bepflanzung ganzer Landstriche mit Monokulturen sollte vermieden werden
Forstwirtschaft
- Erhaltung/Entwicklung blüten-, gehölz- und stufenreicher Waldränder (möglichst natürlich) und gebüschreicher Wälder als insektenreiche Jagdgebiete
- Verzicht auf den Einsatz von Insektiziden im Wald
Sonstige Maßnahmen
- Auffinden und Schützen der Wochenstuben, sowie Erhaltung der Einflugmöglichkeiten bei Gebäudesanierungen (vgl. Dietz & Weber 2000)
- Erhaltung von Sommer- und Winterquartieren (kein Verschluss, kein Einsatz von giftigen Holzschutzmitteln) mit einem engen räumlichen Bezug (im selben Ort)
- Erhaltung von „Kulturbiotopen“ (alte Lagerkeller, Gewölbe, Ruinen usw.) als mögliche Winterquartiere
- Vermeidung eines Anstrahlens von Gebäuden (Ein- und Ausflugsöffnung) mit Vorkommen des Grauen Langohrs
- Schutz der Kolonien durch Verwendung fledermausfreundlicher Holzschutzmittel
Lesen Sie mehr zur Sanierung von Fledermausquartieren und zu Initiativen zur Erhaltung, Optimierung, Neuschaffung von Quartieren für Fledermäuse. - Erhaltung dörflicher Siedlungsstrukturen mit geeigneten Quartier- und Jagdmöglichkeiten (keine großflächigen Siedlungserweiterungen)
- Akzeptanzsteigerung für bestehende Fledermausvorkommen bei der Bevölkerung durch Quartierbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit durch Fledermaussachverständige
- Erhaltung und Neuanlage von Hecken, Gehölzsäumen und Streuobstwiesen als verbindende Elemente von Teillebensräumen
- Anpflanzen von Bäumen und Büschen, die als Raupenfutterpflanzen und als Nektar- und Honigtauproduzenten für Falter geeignet sind, besonders in größeren Gruppen in unmittelbarer Siedlungsnähe
- Naturnahe und -verträgliche Bearbeitung von Privat- und Obstgärten, die mit ihrem Blütenreichtum das Insektenvorkommen steigern
- Erhaltung alter Baumbestände, Alleen und Solitärbäumen im Siedlungsbereich zur Optimierung der Jagdgebiete
- Umwandlung von Rasenflächen in Naturwiesen und naturnahe Pflege kommunaler Flächen