Erhaltungsmaßnahmen
Handlungsempfehlungen zur Erhaltung der lokalen Population der Gekielten Smaragdlibelle
Landwirtschaft
- Bereitstellung blüten- und damit insektenreicher Lebensräume in der unmittelbaren Umgebung der Fortpflanzungsgewässer durch lediglich ein- bis zweimalige Mahd außerhalb der Flugzeit der Art; die Mahd sollte daher bis Anfang Juni oder ab Mitte August erfolgen
- Verringerung des Anteils ackerbaulich genutzter Flächen – insbesondere mit Maisanbau – in der Flussniederung (Vermeidung von Schadstoff- und Feinsedimenteinträgen) (Ott et al. 2007)
- Bewirtschaftung des an die Fließgewässer angrenzenden Grünlandes mit einer an eine extensive Nutzung angepassten Viehdichte (0,3–0,5 GVE/ha) (Ott et al. 2007)
- Keine Gehölzentnahme an besiedelten Abschnitten (Wasserwirtschaft, Landwirtschaft); hierbei muss konsequent auf den Erhalt von Bäumen geachtet werden, die eine Bedeutung für die Larven oder zur Eiablage haben
Fischereiwirtschaft
- In den von der Gekielten Smaragdlibelle besiedelten Fließgewässern kein Fischbesatz, der zu einer über das natürliche Maß hinausgehenden Fischdichte führt
- Kein Besatz mit nicht einheimischen Krebsarten
Sonstige Maßnahmen
- Kontrolle und ggf. Schutzmaßnahmen gegen einen Befall von uferbegleitenden Schwarz-Erlen durch die Pilzart Phytophthora alni (Auslöser des Erlensterbens)
- Keine Zerstörung von Uferbäumen/-gehölzen und deren Wurzeln durch Freizeitnutzung (v.a. Angler)
- Verzicht auf Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung der Fortpflanzungsgewässer
- Keine Einleitung von Gift- oder sonstigen Schadstoffen
- Kein zusätzlicher Fischbesatz auch in Gewässern, die einer Angelnutzung unterliegen
- Vermeidung einer zusätzlichen Besiedlung durch nicht einheimische Tierarten, insbesondere durch Kamberkrebs (Orconectes limosus) und Großen Höckerflohkrebs (Dikerogammarus villosus) (Ott et al. 2007)